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Unsere rechtliche Begleitung reicht von der Neugründung einer Gesellschaft bis zur kompletten Neustrukturierung, wie Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Einbringung, Übernahme von Geschäftsanteilen, Unternehmensübernahmen (Merger & Acquisitions), Errichtung von Aktiengesellschaften etc. Wir beraten Sie auch in allen sonstigen wirtschaftsrechtlichen Bereichen.
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Durch eine sinnvolle und durchdachte Nachlassplanung können Sie zum Erhalt des von Ihnen geschaffenen Vermögens beitragen. Hierbei beraten wir Sie ebenso wie bei einer erbrechtlichen Auseinandersetzung.